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Der Auftrag

Mit der Gutachtenerstellung verbunden ist die

  • gewissenhafte
  • unabhängige
  • weisungsfreie
  • persönliche
  • verschwiegene

Erstellung des Gutachtens.

Auftraggeber kann eine Privatperson, eine Firma, ein Rechtsanwalt im Namens des Mandanten sein.

Die Honorare für Privatgutachten werden individuell vereinbart.
Üblicherweise wird nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad abgerechnet. Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten oder günstige Tages- bzw. Wochenpauschalen sind ebenso möglich.

Somit ist eine vollständige Unabhängigkeit von Anbietern und Initiatoren gewährleistet.

Das Honorar bei Gerichtsgutachten ist gemäß des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG).

Die wichtigsten Gebühren sind:

  • Zeitaufwand je Stunde
  • Aufwände bei Terminen vor Ort