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Häufige Fragen

Warum einen Sachverständigen bestellen ?
Wie holen Sie sich nun den Rat eines Sachverständigen ein ?
Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Rechtsanwalt ?
Kann ich mir ein Gutachten „kaufen“ ?
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten ?
Kann der Sachverständige die Verantwortung delegieren ?
Fazit

 

Warum einen Sachverständigen bestellen ?
Über 1 Mio. Vermittler und Berater verkaufen in Deutschland die Produkte der Finanzmärkte. Dabei werden aufgrund Fehl-, Falschberatung und Betrug ca. 25 Mrd. EUR an Schäden verursacht.
Gemäß den neueren gesetzlichen Bestimmungen sind umfangreiche Aspekte bei der Beratung zu beachten. Insbesondere muss der Kunde auf individuelle mögliche Auswirkungen und Wechselwirkungen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Abschluss von Finanzdienstleistungen hingewiesen werden. Seine persönlichen Interessen sind bei der Beratungsleistung zu berücksichtigen.

Dass es dabei zu Problemen kommt liegt daran, dass die Produkte bzw. Dienstleistungen immer komplexer werden und über die Schaffung von Kombiprodukten eine Transparenz oft auf der Strecke bleibt.
Das Beratungsgespräch ist oftmals wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit ein beliebter Streitpunkt.

Es bleibt also nicht aus, dass zunehmend auch die Gerichte urteilen müssen, ob

  • ein Verkaufs- / Beratungsgespräch korrekt verlaufen ist bzw.
  • eine Wertpapieranlage ordnungsgemäß empfohlen wurde
  • ein Produkt gehalten hat was versprochen wurde aber auch ob
  • ein Schaden entstanden ist bzw. welche Höhe realistisch ist.

Aber was ist tatsächlich zwischen Anbieter und Kunde abgelaufen?
Wie hätte ein Ablauf aussehen müssen?
Wurde die persönliche Situation hinreichend berücksichtigt?
Hat der Anleger seinen Berater hinreichend und offen zu seiner Situation informiert?

Hierzu müssen die Gerichte bzw. die rechtlichen Vertreter der Parteien alle Aspekte zu den involvierten Produkten bzw. Dienstleistungen beachten und die marktüblichen Gegebenheiten kennen.

Gerichte, Behörden, Anwälte aber auch letztlich die betroffenen Parteien sind damit meistens überfordert und benötigen daher einen Gutachter, der die komplexen Zusammenhänge und Wechselwirkungen eines „Unternehmen Privathaushalt“ erkennt, die Usancen der Marktteilnehmer versteht und Problemstellungen sowie Produkte analysieren kann.
Damit schafft er für Gerichte, Behörden und/oder Parteivertreter die notwendige Transparenz zur rechtlichen Entscheidungsfindung.

Möglicherweise entfällt sogar eine Bemühung der Gerichte, indem die streitigen Parteien den Sachverständigen als Schiedsgutachter für eine neutrale und außergerichtliche Klärung heranziehen. Häufig ist allein schon ein Vorgutachten zur überschlägigen Klärung der Positionen ausreichend und somit eine günstigst mögliche Beilegung von Streitigkeiten gegeben.

Der Sachverständigen ist sowohl als Berater im Beirat eines Unternehmens oder in der Funktion als neutraler Mittler in Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten tätig. Er ist gesuchter Partner in öffentlichen Gremien oder als Referent bzw. Dozent engagiert.

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Wie holen Sie sich nun den Rat eines Sachverständigen ein ?

  • Sie vereinbaren einen telefonischen oder persönlichen Termin.
  • Sie schildern dann, was Sie beschäftigt.
  • Er wird sich ein Bild machen, wird herausfinden, wie er Ihnen helfen kann.

Wenn es um die Beurteilung verschiedener Angebote für eine Kapitalanlage oder die Planung Ihrer Finanzen geht und natürlich auch, wenn Sie für eine bestimmte Wertpapieranlage ein Gutachten benötigen.

Eine für Sie interessante Möglichkeit ist, dass Sie Ihren Sachverständigen mit einer Vollmacht ausstatten, so dass er alles für Sie erledigen kann. Er wird dann für Sie verhandeln, Angebote einholen, prüfen, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt sprechen.

Eines wird er allerdings nicht tun: Er wird niemals versuchen, Ihnen etwas zu verkaufen.
Seine Aufgabe ist es, für Sie alle verfügbaren Informationen zu sammeln, diese zu bewerten und alles so verständlich aufzubereiten, dass Sie Ihre Entscheidungen treffen können.

Dabei ersetzt er weder einen Vermögensverwalter, noch den Banker oder Ihren Versiche- rungsvermittler. Er ist vielmehr als Ihr „Coach“ darauf bedacht, deren Leistungen, Kosten und Angebote für Sie zu prüfen bzw. überwachen, damit ein bestmögliches Ergebnis zustande kommt.

Sie erhalten somit Entscheidungssicherheit
Dieser Vorteil kann durch eine Betreuungsvereinbarung auf Dauer gesichert werden.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Rechtsanwalt ?
Der Anwalt vertritt den Mandanten in allen Fragen der rechtlichen Auseinandersetzung. Hierzu gehört die Planung und Durchführung des Rechtstreits.
Der Sachverständige nimmt zu fachlichen Fragen im Rahmen des Prozesses oder der Rechtsberatung Stellung. Als „Verständiger in der Sache“ ist er darauf beschränkt. Dies schließt auch eigene Ermittlungen in Fragen des Prozesses aus. Alle Rechtsfragen übernimmt der Rechtsanwalt oder bei Prozess der Richter.

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Kann ich mir ein Gutachten „kaufen“ ?
Der Sachverständige ist der Wahrheit verpflichtet und muss sich an diese Richtschnur halten. Dies schließt ein Gutachten nach Wünschen des Auftraggebers aus.
In den meisten Fällen ergibt sich jedoch durch die gründliche Ermittlung des Sachverhaltes eine Strategie, die auf dieser Basis durchaus im Sinne des Auftrages ist.

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Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten ?
Die Honorare für Privatgutachten werden individuell vereinbart.
Es wird nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad abgerechnet. Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten oder günstige Tages- bzw. Wochenpauschalen sind ebenso möglich.
Das Honorar bei Gerichtsgutachten ist gemäß des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG).
Die wichtigsten Gebühren sind Zeitaufwand je Stunde und Aufwände bei Terminen vor Ort

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Kann der Sachverständige die Verantwortung delegieren ?
Der Gerichtsgutachter braucht nicht alle Teile der Begutachtung selbst zu machen, sondern sie an Hilfskräften übertragen. Um auch hier nicht missverstanden zu werden, die Einschaltung von Hilfskräften durch den Gerichtsgutachter ist vom Gesetz ausdrücklich erlaubt. Der Sachverständige soll und muss keineswegs alles alleine machen. Er darf aber seine eigentliche Aufgabe als Sachverständiger nicht einem anderen übertragen. Das verbietet das Gesetz ausdrücklich.

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Fazit:
Finanzentscheidungen haben häufig existentiellen Charakter oder sind Grundlage für den Erhalt bzw. die Steigerung des Lebensstandards. Die entsprechenden Produkt- und Dienstleistungsangebote werden immer komplexer und undurchschaubarer. Berufliche und private Anforderungen binden oft Zeit, die eigentlich für eine kritische Würdigung von Finanzentscheidungen notwendig wäre.

Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der laufenden Bruttoeinkünfte aus der beruflichen Tätigkeit stehen für den Vermögensaufbau zur Verfügung. Dieser, mit großem Aufwand hart erarbeitete Wert, darf keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sein und muss sinnvoll, auf die persönlichen Gegebenheiten und Vorgaben abgestimmt, investiert werden.

Mangelnde Zeit, fehlendes Know-how oder Missverständnisse führen denn auch sehr oft zu kostenintensiven und stressigen Auseinandersetzungen mit dem Anbieter, einem Berater oder Vermittler.

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