Warum einen Sachverständigen
bestellen ?
Wie holen Sie sich nun den
Rat eines Sachverständigen ein
?
Was ist der Unterschied zwischen einem
Sachverständigen und
einem Rechtsanwalt ?
Kann ich mir ein Gutachten „kaufen“ ?
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten
?
Kann der Sachverständige die Verantwortung
delegieren ?
Fazit
Warum
einen Sachverständigen bestellen ?
Über 1 Mio. Vermittler und Berater verkaufen in Deutschland
die Produkte der Finanzmärkte. Dabei werden aufgrund Fehl-, Falschberatung
und Betrug ca. 25 Mrd. EUR an Schäden verursacht.
Gemäß den neueren gesetzlichen Bestimmungen sind umfangreiche
Aspekte bei der Beratung zu beachten. Insbesondere muss der Kunde auf
individuelle mögliche Auswirkungen und Wechselwirkungen im Zusammenhang
mit dem vorgesehenen Abschluss von Finanzdienstleistungen hingewiesen
werden. Seine persönlichen Interessen sind bei der Beratungsleistung
zu berücksichtigen.
Dass es dabei zu Problemen kommt liegt daran, dass die Produkte bzw.
Dienstleistungen immer komplexer werden und über die Schaffung von
Kombiprodukten eine Transparenz oft auf der Strecke bleibt.
Das Beratungsgespräch ist oftmals wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit
ein beliebter Streitpunkt.
Es bleibt also nicht aus, dass zunehmend auch die Gerichte urteilen
müssen, ob
- ein Verkaufs- / Beratungsgespräch korrekt
verlaufen ist bzw.
- eine Wertpapieranlage ordnungsgemäß empfohlen wurde
- ein
Produkt gehalten hat was versprochen wurde aber auch ob
- ein Schaden entstanden
ist bzw. welche Höhe realistisch ist.
Aber was ist tatsächlich zwischen Anbieter und Kunde abgelaufen?
Wie hätte ein Ablauf aussehen müssen?
Wurde die persönliche Situation hinreichend berücksichtigt?
Hat der Anleger seinen Berater hinreichend und offen zu seiner Situation
informiert?
Hierzu müssen die Gerichte bzw. die rechtlichen Vertreter der Parteien
alle Aspekte zu den involvierten Produkten bzw. Dienstleistungen beachten
und die marktüblichen Gegebenheiten kennen.
Gerichte, Behörden, Anwälte aber auch letztlich die betroffenen
Parteien sind damit meistens überfordert und benötigen daher
einen Gutachter, der die komplexen Zusammenhänge und Wechselwirkungen
eines „Unternehmen Privathaushalt“ erkennt, die Usancen der
Marktteilnehmer versteht und Problemstellungen sowie Produkte analysieren
kann.
Damit schafft er für Gerichte, Behörden und/oder Parteivertreter
die notwendige Transparenz zur rechtlichen Entscheidungsfindung.
Möglicherweise entfällt sogar eine Bemühung der Gerichte,
indem die streitigen Parteien den Sachverständigen als Schiedsgutachter
für eine neutrale und außergerichtliche Klärung heranziehen.
Häufig ist allein schon ein Vorgutachten zur überschlägigen
Klärung der Positionen ausreichend und somit eine günstigst
mögliche Beilegung von Streitigkeiten gegeben.
Der Sachverständigen ist sowohl als Berater im Beirat eines Unternehmens
oder in der Funktion als neutraler Mittler in Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten
tätig. Er ist gesuchter Partner in öffentlichen Gremien oder
als Referent bzw. Dozent engagiert.
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Wie holen Sie sich nun den Rat eines Sachverständigen ein ?
- Sie vereinbaren einen telefonischen oder persönlichen
Termin.
- Sie schildern dann, was Sie beschäftigt.
- Er wird sich ein Bild
machen, wird herausfinden, wie er Ihnen helfen kann.
Wenn es um die Beurteilung verschiedener Angebote für eine Kapitalanlage
oder die Planung Ihrer Finanzen geht und natürlich auch, wenn Sie
für eine bestimmte Wertpapieranlage ein Gutachten benötigen.
Eine für Sie interessante Möglichkeit ist, dass Sie Ihren
Sachverständigen mit einer Vollmacht ausstatten, so dass er alles
für Sie erledigen kann. Er wird dann für Sie verhandeln, Angebote
einholen, prüfen, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt
sprechen.
Eines wird er allerdings nicht tun: Er wird niemals versuchen, Ihnen
etwas zu verkaufen.
Seine Aufgabe ist es, für Sie alle verfügbaren Informationen
zu sammeln, diese zu bewerten und alles so verständlich aufzubereiten,
dass Sie Ihre Entscheidungen treffen können.
Dabei ersetzt er weder einen Vermögensverwalter, noch den Banker
oder Ihren Versiche- rungsvermittler. Er ist vielmehr als Ihr „Coach“ darauf
bedacht, deren Leistungen, Kosten und Angebote für Sie zu prüfen
bzw. überwachen, damit ein bestmögliches Ergebnis zustande
kommt.
Sie erhalten somit Entscheidungssicherheit
Dieser Vorteil kann durch eine Betreuungsvereinbarung auf Dauer gesichert
werden.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen
und einem Rechtsanwalt ?
Der Anwalt vertritt den Mandanten in
allen Fragen der rechtlichen Auseinandersetzung. Hierzu gehört die Planung und Durchführung
des Rechtstreits.
Der Sachverständige nimmt zu fachlichen Fragen im Rahmen des Prozesses
oder der Rechtsberatung Stellung. Als „Verständiger in der
Sache“ ist er darauf beschränkt. Dies schließt auch
eigene Ermittlungen in Fragen des Prozesses aus. Alle Rechtsfragen übernimmt
der Rechtsanwalt oder bei Prozess der Richter.
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Kann ich mir ein Gutachten „kaufen“ ?
Der
Sachverständige ist der Wahrheit verpflichtet und muss sich
an diese Richtschnur halten. Dies schließt ein Gutachten nach Wünschen
des Auftraggebers aus.
In den meisten Fällen ergibt sich jedoch durch die gründliche
Ermittlung des Sachverhaltes eine Strategie, die auf dieser Basis durchaus
im Sinne des Auftrages ist.
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Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten ?
Die
Honorare für Privatgutachten werden individuell vereinbart.
Es wird nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad abgerechnet. Pauschalen für
bestimmte Tätigkeiten oder günstige Tages- bzw. Wochenpauschalen
sind ebenso möglich.
Das Honorar bei Gerichtsgutachten ist gemäß des Zeugen- und
Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG).
Die wichtigsten Gebühren sind Zeitaufwand je Stunde und Aufwände
bei Terminen vor Ort
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Kann der Sachverständige die Verantwortung delegieren ?
Der
Gerichtsgutachter braucht nicht alle Teile der Begutachtung selbst zu
machen, sondern sie an Hilfskräften übertragen. Um auch
hier nicht missverstanden zu werden, die Einschaltung von Hilfskräften
durch den Gerichtsgutachter ist vom Gesetz ausdrücklich erlaubt.
Der Sachverständige soll und muss keineswegs alles alleine machen.
Er darf aber seine eigentliche Aufgabe als Sachverständiger nicht
einem anderen übertragen. Das verbietet das Gesetz ausdrücklich.
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Fazit:
Finanzentscheidungen haben häufig existentiellen Charakter oder
sind Grundlage für den Erhalt bzw. die Steigerung des Lebensstandards.
Die entsprechenden Produkt- und Dienstleistungsangebote werden immer
komplexer und undurchschaubarer. Berufliche und private Anforderungen
binden oft Zeit, die eigentlich für eine kritische Würdigung
von Finanzentscheidungen notwendig wäre.
Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der laufenden
Bruttoeinkünfte aus der beruflichen Tätigkeit stehen für
den Vermögensaufbau zur Verfügung. Dieser, mit großem
Aufwand hart erarbeitete Wert, darf keinen unnötigen Risiken ausgesetzt
sein und muss sinnvoll, auf die persönlichen Gegebenheiten und Vorgaben
abgestimmt, investiert werden.
Mangelnde Zeit, fehlendes Know-how oder Missverständnisse führen
denn auch sehr oft zu kostenintensiven und stressigen Auseinandersetzungen
mit dem Anbieter, einem Berater oder Vermittler.
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